Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Definitionen der häusliche Gewalt.
Hier wird unter der soziologischen - welche mitunter die Tatmotivation beschreibt - und kriminiologischen - welche den alleinigen rechtlichen Tatbestand beschreibt - häuslichen Gewalt unterschieden 1.
Grundsätzlich ist sich die Literatur einig - nach mehreren empierischen Untersuchungen - dass zwischen zwei verschiedenen Arten von häuslicher Gewalt unterschieden werden kann 2.
zu körperlicher Gewalt zählen alle Angriffe auf den menschlichen Körper. Beispielhaft können - unsortiert - folgende Tätlichkeiten genannt werden:
zur sexuellen Gewalt gehören alle Handlungen und Tätigkeiten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese ist definiert als „Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen.“ 3 und wurde 1999 in den "Erklärungen der sexuellen Menschenrechte" definiert. Folgende Tätlichkeiten lasse sich als sexuelle Gewalt benennen:
hier werden alle Handlungen genannt, welche sich gegen die psychische Stabiltät gegen des Menschen gehen. Man unterscheidet zwischen verdeckter passiver
und offener aktiver Form
Die wirtschaftliche Gewalt bezeichnet alle Handlungen gegen eine Person, welche deren wirtschaftliche und/oder finanzielle Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bezeichnet 4. Hier können beispielhaft folgende Handlungen genannt werden: